Allgemeine Geschäftsbedingungen

KAM-Experts im folgenden K.E.

1. Anwendungsbereich

Für alle Aufträge und Maßnahmen wie Seminare, Workshops und Konferenzbegleitungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Die Angebote von K.E. sind freibleibend. Geringe Abweichungen bleiben vorbehalten.

2.  Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Teilnehmergebühren bzw. Honorare für Workshops  und Preise, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Rechnungsbeträge werden unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug fällig.

Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Verzug ist K.E. berechtigt, Zinsen in Höhe des  jeweiligen Basiszinssatzes, bei Nachweis eines höheren Satzes  an die Bank zu entrichtenden

3. Urheberrechte

Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Soweit den Teilnehmern Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden beschränkt sich die Nutzung ausschließlich auf den Teilnehmer. K.E. behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Teilnehmerunterlagen vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der K.E. darf kein Teil der Teilnehmerunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf Software, die in den Seminaren der K.E. eingesetzt wird. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der in der Veranstaltung verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen. Von den Vertragspartnern mitgebrachte Datenträger dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstaltungsleiters auf Rechnern von K.E. verwendet werden. Soweit die im Rahmen eines Beratungsauftrages erzielten Arbeitsergebnisse urheberrechtlichen Schutz genießen, bleibt K.E. Urheber

Der Vertragspartner verpflichtet sich, den urheberrechtlichen Schutz bei von ihm durchgeführten Veranstaltungen entsprechend der vorstehenden Absätze sicherzustellen, indem er die Teilnehmerunterlagen entsprechend ausgestaltet und die Teilnehmer zu Beginn einer Veranstaltung auf die bestehenden Urheberrechte der K.E. hinweist.

4. Annullierungskosten für vereinbarte Maßnahmen

Tritt der Vertragspartner unberechtigt von einem Vertrag zurück, kann K.E. 10 % des Verkaufspreises bzw. Beratungshonorars für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die K.E. einen höheren Schaden nachweist oder der Vertragspartner nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

5. Seminare und Weiterbildung

Die nachfolgenden Regelungen 5. a) bis 5. d) gelten ausschließlich für Seminare und Weiterbildungsmaßnahmen der K.E.

a) Anmeldungen

Anmeldungen sind telefonisch, schriftlich, elektronisch oder per Telefax möglich. Jede Anmeldung wird von der VGA schriftlich bestätigt und ist erst dann für beide Parteien verbindlich. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Die Einschreibung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Bei Überbelegung notiert die VGA die Anmeldung auf Wartelisten und bietet einen Ersatztermin an.

b) Gebühren, Trainingsleitung und Referenteneinsatz

K.E. wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im  Angebot durchführen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die Teilnehmergebühren schließen die erforderlichen Teilnehmerunterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zu Gebührenminderung.

K.E. behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, gleichwertige Ersatzreferenten/Trainer einzusetzen und – mit rechtzeitiger Vor-ankündigung – Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Bei Terminverschiebungen, die durch K.E. vorgenommen wurden, hat der Vertragspartner das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen.

c) Absage / Rücktritt

K.E. kann vom Vertrag zurücktreten, z.B. wenn eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. K.E. wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Absagen der Vertragspartner von K.E. müssen schriftlich erfolgen. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei K.E. Im Falle eines Rücktritts des Teilnehmers bemisst sich das dem Anbieterzustehende Entgelt wie folgt:

  • bis 28 Tage vor Seminarbeginn 5 % der Teilnahmegebühr,
  • ab dem 27. bis zum 14. Tag vor Seminarbeginn 30 % der Teilnahmegebühr,
  • ab dem 13. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn 70 % der Teilnahmegebühr,
  • bei späterem Rücktritt 100 % der Teilnahmegebühr.

Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen.

d) Bildungsmaßnahmen in Hotels oder Bildungsstätten

Der Anbieter mietet dazu insbesondere Veranstaltungsräume an und stellt einen fachkundigen Seminarleiter bereit. Das Seminar beinhaltet ferner Seminarunterlagen sowie ein Mittagessen bzw. einen Mittagsimbiss an allen Seminartagen Kosten für Unterbringung in Hotels oder Bildungsstätten hat der Vertragspartner zu bestreiten. Sagt der Vertragspartner die Veranstaltung ab, hat er die entstehenden Kosten zu tragen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

Die Kosten für Anreise und Übernachtung sind nicht im Seminarpreis enthalten. Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Reservierung eines Hotelzimmers, so bevollmächtigt er den Anbieter dadurch, die Zimmerreservierung in seinem Namen vorzunehmen.

Die Reservierungsbestätigung wird dem Kunden anschließend direkt vom Hotel übersandt. Das Hotel übernimmt auch die Abrechnung der Zimmervermietung. Zusätzliche Leistungen sind in der Teilnahmegebühr nur enthalten, wenn und soweit dies in der Seminarbeschreibung gesondert angegeben ist.

6. Workshops, Konferenzbegleitungen

Einzelheiten dieser maßnahmen werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt, der in Form eines schriftlichen Angebotes von K.E.  an den Vertragspartner gesandt und vom Vertragspartner schriftlich angenommen wird. Gegenstand dieses Vertrages ist die vereinbarte Tätigkeit Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen von K.E. sind erbracht, wenn die erforderlichen Leistungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Vertragspartner erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann diese Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

7. Haftung

Hat K.E. aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet K.E. beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertrags-wesentlicher Pflichten. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der VGA für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für die K.E. geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Datenschutz

Ohne schriftliche Einwilligung des Vertragspartners darf K.E. geschäfts- oder aufgabenbezogene Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden, weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. K.E. ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

Hinweise zur Umsetzung der  Datenschutzrichtlinie sind gesondert dargestellt

9. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit der VGA geschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der K.E.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Nesselwang bzw. das für Nesselwang zuständige Gericht.

Stand 27.06.2018